Steuerberaterhaftung

Der Steuerberater ist verpflichtet im Rahmen seines Auftrags liegenden Interessen seines Mandanten umfassend wahrzunehmen und den für seinen Mandanten sichersten Weg zu wählen. Der Tätigkeitsbereich des Steuerberaters und der damit einhergehenden Verpflichtungen, orientieren sich an Inhalt und Umfang des erteilten Mandat.

Der Steuerberater seinen Mandanten weiterhin ausführlich zu Belehren. Überdies hat der Steuerberater seinen Mandanten auf alle auftretenden steuerlichen Fragen und die Möglichkeit von Steuerersparnissen hinzuweisen. Der Steuerberater hat jede unrichtige Beurteilung einer steuerlichen Frage zu vertreten und muss die einschlägige Rechtsprechung des BFH kennen. Für die Abgabe von Steuererklärungen maßgebende Fristen sind einzuhalten. Verstößt der Steuerberater gegen eine dieser Verpflichtungen kann sich eine Schadenersatzverpflichtung ergeben, da er eine aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Pflichten verletzt hat.

Der Schadensersatzanspruch des Mandanten sind oftmals Mehrsteuern, Nachzahlungszinsen oder die Mehrkosten eines anderen steuerlichen Beraters.

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Versicherungsrecht verstehe ich es, Ihre Ansprüche gegen den Steuerberater und dessen Vermögenshaftpflichtversicherung durchzusetzen.

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