Versicherungsrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfe ich Ihre Ansprüche sobald ein Schadensfall entstanden ist und sich die Versicherung aber weigert, ihre Leistungen zu erbringen. Im Anschluss mache ich Ihre Ansprüche konsequent und effektiv außergerichtlich oder notfalls vor Gericht geltend.

Bei Problemstellungen in sämtlichen Versicherungsparten, wie beispielsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung oder auch der Unfallversicherung können Sie sich stets auf meine fachkundige Rechtsberatung und auf die zügige Erarbeitung von Lösungen verlassen.

Häufige Streitpunkte im Versicherungsrecht sind folgende Punkte:

  • Vorvertraglichkeit und Nachvertraglichkeit, Verzug mit der (Erst-) Prämie

Der Versicherungsfall soll vor oder nach Versicherungsbeginn eingetreten sein. Der Versicherer behauptet leistungsfrei zu sein. Der Versichreungsnehmer befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfall mit der Prämienzahlung in Verzug. Daraufhin lehnt der Versicherer die Leistung ab.

  • Obliegenheitsverletzungen

Der Versicherungsnehmer soll gegen vertragliche Obliegenheiten (Verhaltensnormen, die dem Versicherungsnehmer Pflichten auferlegen) verstoßen haben. Je nach schwere der Verletzung behauptet der Versicherer eine leistungsfreiheit oder Leistungskürzung. Regelmäßig handelt es sich hierbei um vorvertragliche oder nachvertragliche Anzeigepflichten.

  • Falsche (Gesundheits-)Angaben im Versicherungsantrag

Aufgrund vermeintlich falscher Angaben im Versicherungsantrag weist der Versicherer Ansprüche zurück und ficht den Vertrag wegen arglisitger Täuschung an. Sofern keine arglistige Täuschung vorliegt, kann der Versicherer weihterin den Vertrag kündigen oder von diesem zurücktreten.

  • Streit um Versicherungsleistungen

Nach Eintritt des Versicherungsfall wird um die Höhe der Leistungen gestritten.  Bei einer Summenversicherung ilegt die Versicherungssumme die Leistung des Versicherers fest, unabhängig davon, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.

Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen.

  • Beratungsfehler des Versicherers, Versicherungsvermittlers oder Versicherungsmaklers

Der Versicherer verweigert im Schadensfall die Leistung, da der Versicherungsnehmer auf Grund eines Beratungsfehlers eine falsche oder  keine  Versicherung beantragt hat oder zu einer bestimmtem Versicherung hätte raten müssen. Hier stehen dem Versicherungsnehmer regelmäßig Schadensersatzansprüche zu.

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