Steuerberaterhaftung – Schadensersatz bei Beratungsfehlern
Ein Fehler des Steuerberaters kann für Mandanten erhebliche finanzielle Folgen haben. Werden beispielsweise steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt, Fristen versäumt, Steuererklärungen fehlerhaft erstellt oder unzutreffende Auskünfte erteilt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfe ich mögliche Ansprüche aus der Steuerberaterhaftung und vertrete Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen.
Wann haftet ein Steuerberater für einen Beratungsfehler?
Der Umfang der Pflichten eines Steuerberaters richtet sich insbesondere nach dem erteilten Mandat. Im Rahmen seines Auftrags muss der Steuerberater die Interessen seines Mandanten fachgerecht wahrnehmen, ihn über steuerlich relevante Risiken informieren und die für das Mandat maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben und Fristen beachten.
Eine Haftung kann beispielsweise in Betracht kommen bei:
- versäumten steuerlichen oder verfahrensrechtlichen Fristen,
- fehlerhaften Steuererklärungen oder Berechnungen,
- unzutreffender steuerlicher Beratung,
- unterlassener Aufklärung über erkennbare steuerliche Risiken,
- Fehlern bei der steuerlichen Gestaltung von Verträgen oder Transaktionen,
- fehlerhafter Beratung bei Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen oder Vermögensübertragungen.
Ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt, muss anhand des konkreten Mandats und der Umstände des Einzelfalls geprüft werden.
Welchen Schadensersatz kann ich vom Steuerberater verlangen?
Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Entscheidend ist insbesondere, ob dem Mandanten durch die Pflichtverletzung tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist und wie sich seine Vermögenslage bei ordnungsgemäßer Beratung entwickelt hätte.
Mögliche Schadenspositionen können beispielsweise zusätzliche Steuerbelastungen, Zinsen oder weitere Kosten sein, die bei einer pflichtgemäßen Beratung vermeidbar gewesen wären.
Gerade die Berechnung des Schadens ist bei der Steuerberaterhaftung häufig anspruchsvoll. Es muss nachvollziehbar festgestellt werden, welche steuerliche und wirtschaftliche Situation ohne den Beratungsfehler eingetreten wäre.
Was tun, wenn der Steuerberater einen Fehler gemacht hat?
Besteht der Verdacht auf einen Beratungsfehler, sollten zunächst die steuerliche Beratung, die zugrunde liegenden Unterlagen sowie Bescheide und Korrespondenz geprüft werden. Dabei ist auch zu klären, ob noch Möglichkeiten bestehen, einen Schaden im steuerlichen Verfahren zu vermeiden oder zu reduzieren.
Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Ansprüche gegen den Steuerberater bestehen und welche Verjährungsfristen zu beachten sind. Eine frühzeitige Prüfung ist deshalb regelmäßig sinnvoll.
Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters
Steuerberater sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Bei einem begründeten Haftungsanspruch spielt daher regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Steuerberaters eine wesentliche Rolle.
Durch meine Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht und Versicherungsrecht kann ich sowohl die steuerrechtlichen Fragen des zugrunde liegenden Beratungsfehlers als auch die versicherungsrechtlichen Aspekte der Schadensregulierung berücksichtigen.
Anwalt für Steuerberaterhaftung – Schadensersatz prüfen und durchsetzen
Besteht der Verdacht, dass durch einen Fehler des Steuerberaters ein finanzieller Schaden entstanden ist, prüfe ich für Sie, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, welcher Schaden hierdurch verursacht wurde und ob Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater bestehen.
Dabei berücksichtige ich sowohl die steuerrechtlichen Fragen des zugrunde liegenden Beratungsfehlers als auch die rechtlichen Anforderungen an die Haftung und Schadensberechnung. Zu prüfen ist insbesondere, wie sich Ihre Vermögenslage bei einer ordnungsgemäßen Beratung entwickelt hätte.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies umfasst auch die Auseinandersetzung mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Steuerberaters, soweit dieser in die Schadensregulierung einbezogen ist.
Wenn Sie vermuten, dass Ihnen durch eine fehlerhafte steuerliche Beratung, eine versäumte Frist oder eine unzutreffende steuerliche Gestaltung ein Schaden entstanden ist, kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.