Berufsunfähigkeitsversicherung – Fachanwalt für Versicherungsrecht in Nürnberg
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Nürnberg berate und vertrete ich Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Dies gilt sowohl bei der Vorbereitung und Prüfung eines Leistungsantrags als auch dann, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der vereinbarten BU-Rente ablehnt oder bereits anerkannte Leistungen wieder einstellen möchte.
Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Interessen. Eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente kann über viele Jahre zu zahlen sein. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen, der medizinischen Unterlagen und der konkreten beruflichen Tätigkeit.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ob ein Anspruch auf Leistungen besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Häufig wird eine Berufsunfähigkeit angenommen, wenn die versicherte Person ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Entscheidend ist dabei nicht allein die ärztliche Diagnose. Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, wie die konkrete berufliche Tätigkeit vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich ausgestaltet war und welche einzelnen Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden können.
Eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung des beruflichen Alltags ist deshalb für die Prüfung eines Leistungsanspruchs regelmäßig von erheblicher Bedeutung.
Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bereits bei der Stellung des BU-Leistungsantrags werden umfangreiche Angaben zur beruflichen Tätigkeit, zum gesundheitlichen Zustand und zur bisherigen Krankengeschichte verlangt. Versicherer fordern regelmäßig ärztliche Unterlagen an und stellen detaillierte Fragen zum konkreten Berufsbild.
Fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Angaben können die spätere Leistungsprüfung erheblich erschweren. Insbesondere die sogenannte Tätigkeitsbeschreibung sollte deshalb den tatsächlichen beruflichen Alltag möglichst genau wiedergeben und die zeitliche Gewichtung der einzelnen Tätigkeiten nachvollziehbar darstellen.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, Streitpunkte bereits im Leistungsprüfungsverfahren zu erkennen und den Anspruch gegenüber dem Versicherer nachvollziehbar zu begründen.
Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?
Lehnt der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ab, sollte zunächst geprüft werden, auf welche Gründe die Ablehnung gestützt wird.
Häufige Streitpunkte sind beispielsweise:
- das vom Versicherer bestrittene Ausmaß der Berufsunfähigkeit,
- die konkrete Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit,
- widersprüchliche oder unzureichende medizinische Unterlagen,
- die Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit,
- vorvertragliche Gesundheitsangaben,
- eine behauptete Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
- Rücktritt oder Vertragsanpassung durch den Versicherer,
- eine Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen behaupteter arglistiger Täuschung.
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich kein Leistungsanspruch besteht. Die Entscheidung des Versicherers und die zugrunde gelegten medizinischen sowie beruflichen Feststellungen sollten deshalb im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Gesundheitsfragen und vorvertragliche Anzeigepflicht
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Kommt es später zu einem Leistungsfall, überprüft der Versicherer häufig nochmals die Angaben aus dem ursprünglichen Versicherungsantrag.
Werden dabei nicht angegebene Erkrankungen oder Behandlungen festgestellt, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen Rechte wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen.
Ob Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung oder sogar eine Anfechtung tatsächlich wirksam sind, hängt jedoch von zahlreichen Voraussetzungen ab. Nicht jede unvollständige Gesundheitsangabe berechtigt den Versicherer dazu, Leistungen zu verweigern oder sich vom Vertrag zu lösen.
Medizinische Gutachten bei Berufsunfähigkeit
In vielen Fällen lässt der Versicherer den gesundheitlichen Zustand durch Ärzte oder Gutachter überprüfen. Medizinische Gutachten können für die Entscheidung über den Leistungsanspruch eine wesentliche Rolle spielen.
Dabei ist jedoch stets zu berücksichtigen, dass die medizinische Diagnose allein noch nicht beantwortet, in welchem Umfang der Versicherte seinen konkreten Beruf weiterhin ausüben kann. Medizinische Feststellungen müssen deshalb mit den tatsächlichen Anforderungen des zuletzt ausgeübten Berufs in Beziehung gesetzt werden.
Gerade bei psychischen Erkrankungen, chronischen Beschwerden oder komplexen Krankheitsbildern können sich hierbei erhebliche Abgrenzungs- und Beweisfragen ergeben.
Welche Bedeutung hat die Tätigkeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit?
Für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit ist regelmäßig entscheidend, wie der Versicherte seinen Beruf unmittelbar vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen konkret ausgeübt hat. Eine allgemeine Berufsbezeichnung reicht hierfür häufig nicht aus.
Je nach Beruf können sich hinter derselben Berufsbezeichnung völlig unterschiedliche Tätigkeiten sowie körperliche oder psychische Anforderungen verbergen. Deshalb sollte der berufliche Alltag möglichst konkret dargestellt werden. Von Bedeutung sind insbesondere die einzelnen Arbeitsaufgaben, deren zeitlicher Umfang sowie die körperlichen, geistigen und psychischen Anforderungen.
Die Tätigkeitsbeschreibung bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung, in welchem Umfang die bisherige berufliche Tätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden kann.
Medizinische Gutachten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen der Leistungsprüfung kann die Berufsunfähigkeitsversicherung weitere medizinische Unterlagen anfordern oder eine Untersuchung durch einen Gutachter veranlassen.
Ein medizinisches Gutachten kann für die Entscheidung über den Leistungsanspruch von erheblicher Bedeutung sein. Die Feststellung einer bestimmten Erkrankung beantwortet jedoch noch nicht automatisch die Frage, ob im versicherungsrechtlichen Sinne Berufsunfähigkeit vorliegt.
Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Auswirkungen die gesundheitlichen Einschränkungen auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit haben. Gerade bei psychischen Erkrankungen, chronischen Schmerzen oder komplexen Krankheitsbildern können sich hierbei erhebliche Abgrenzungs- und Beweisfragen ergeben.
Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf verweisen?
Ob ein Versicherungsnehmer auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden kann, richtet sich insbesondere nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Je nach Vertrag kann eine sogenannte abstrakte oder konkrete Verweisung eine Rolle spielen. Dabei ist zu prüfen, ob die andere Tätigkeit hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung, bisheriger Lebensstellung, Einkommen und sozialer Wertschätzung mit dem bisherigen Beruf vergleichbar ist.
Beruft sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine andere Tätigkeit, sollte daher im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer zulässigen Verweisung tatsächlich erfüllt sind.
Wie lange dauert die Prüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dauer der Leistungsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie hängt insbesondere davon ab, wie komplex der gesundheitliche Sachverhalt ist, welche Unterlagen bereits vorliegen und ob der Versicherer weitere ärztliche Auskünfte oder Gutachten benötigt.
In der Praxis kann sich die Prüfung über mehrere Wochen oder auch mehrere Monate erstrecken. Verzögerungen entstehen häufig, wenn Behandlungsunterlagen bei verschiedenen Ärzten angefordert werden müssen, Rückfragen zur beruflichen Tätigkeit bestehen oder zusätzliche medizinische Untersuchungen erforderlich sind.
Von besonderer Bedeutung ist, dass der Leistungsantrag möglichst vollständig und nachvollziehbar eingereicht wird. Fehlende Angaben zur beruflichen Tätigkeit, unklare medizinische Unterlagen oder widersprüchliche Angaben können die Bearbeitung zusätzlich verlängern.
Zieht sich die Prüfung über einen längeren Zeitraum hin, sollte geklärt werden, welche Unterlagen noch fehlen, welche konkreten Prüfungen der Versicherer noch vornimmt und aus welchem Grund noch keine Entscheidung getroffen wurde.
Eine lange Bearbeitungsdauer bedeutet nicht automatisch, dass der Leistungsanspruch unbegründet ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Versicherer die Prüfung sachgerecht betreibt und ob alle für die Entscheidung erforderlichen Informationen vorliegen.
Nachprüfung einer anerkannten Berufsunfähigkeit
Hat der Versicherer die Berufsunfähigkeit zunächst anerkannt und Leistungen erbracht, kann er unter den Voraussetzungen des Versicherungsvertrags später überprüfen, ob die Leistungspflicht weiterhin besteht.
Im sogenannten Nachprüfungsverfahren kommt es insbesondere darauf an, ob sich der Gesundheitszustand oder die berufliche Situation des Versicherungsnehmers in rechtlich erheblicher Weise verändert hat.
Stellt der Versicherer die Zahlung einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeitsrente ein, sollte deshalb geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Leistungseinstellung tatsächlich vorliegen.
Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auseinandersetzungen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind häufig sowohl medizinisch als auch rechtlich komplex. Gleichzeitig können die wirtschaftlichen Folgen einer Leistungsablehnung erheblich sein, da es oftmals um eine über viele Jahre zu zahlende monatliche Berufsunfähigkeitsrente geht.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfe ich Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung und unterstütze Sie insbesondere bei der Vorbereitung und Prüfung eines Leistungsantrags, bei einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente, bei Streit über Gesundheitsangaben sowie im Nachprüfungsverfahren.
Ich vertrete Sie sowohl bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer als auch in einem erforderlichen gerichtlichen Verfahren.