Terminvereinbarung:

Steuerberaterhaftung – Fachanwalt für Steuerrecht in Nürnberg

Als Fachanwalt für Steuerrecht berate und vertrete ich Mandanten bei Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter steuerlicher Beratung. Ich prüfe insbesondere Beratungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Gestaltungen und daraus entstandene Vermögensschäden.

Wann haftet ein Steuerberater für Beratungsfehler?

Ein Steuerberater kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er Pflichten aus dem Mandatsverhältnis verletzt und dem Mandanten dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Entscheidend ist dabei, welche Beratung oder Tätigkeit konkret geschuldet war und ob der Steuerberater diese Pflichten verletzt hat.

Typische Haftungsfälle können beispielsweise entstehen durch versäumte Fristen, fehlerhafte Steuererklärungen, unzutreffende steuerliche Auskünfte, fehlerhafte Gestaltungshinweise oder unterlassene Anträge.

Nicht jeder Fehler führt jedoch automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Zusätzlich muss geprüft werden, ob dem Mandanten gerade durch die Pflichtverletzung ein ersatzfähiger Vermögensschaden entstanden ist.

 

Vorzüge unserer Kanzlei

Fachanwalt für Steuerrecht
Spezialisierte Prüfung steuerlicher Beratungs- und Haftungsfragen.

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Fragen im Verhältnis zur Berufshaftpflichtversicherung.

Schadensanalyse
Prüfung, welcher Vermögensschaden durch den Beratungsfehler tatsächlich entstanden ist.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Steuerberater und Haftpflichtversicherer.

Georg Sandtner – Fachanwalt für Steuerrecht und Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Georg Sandtner ist seit 2010 als Rechtsanwalt tätig und seit 2015 Fachanwalt für Steuerrecht. Durch die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Versicherungsrecht können bei der Steuerberaterhaftung sowohl die steuerrechtlichen Fragen des Beratungsfehlers als auch die versicherungsrechtlichen Aspekte der Schadensregulierung berücksichtigt werden.

Kanzleianschrift

Fürther Straße 27
90429 Nürnberg

Telefon: 0911 / 477 1991 1
Telefax: 0911 / 477 1991 9

E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-sandtner.de

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