Pflichtteil – Ansprüche prüfen und durchsetzen | Anwalt für Pflichtteilsrecht in Nürnberg

Als Anwalt für Pflichtteilsrecht in Nürnberg berate und vertrete ich Pflichtteilsberechtigte und Erben bei der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Wer durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, kann dennoch einen Pflichtteilsanspruch haben. Nach § 2303 BGB steht insbesondere Abkömmlingen des Erblassers grundsätzlich ein Pflichtteil zu. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein.

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen den oder die Erben gerichtet.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Für die Berechnung des Pflichtteils muss zunächst festgestellt werden, welchen Wert der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls hatte. Maßgeblich sind dabei sowohl die vorhandenen Vermögenswerte als auch die zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten.

Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren oder anderen größeren Vermögenswerten kann die richtige Bewertung für die Höhe des Pflichtteils entscheidend sein.

Pflichtteilsberechtigte haben regelmäßig einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Je nach Einzelfall können außerdem die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses sowie die Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände verlangt werden.

Welche Auskunftsansprüche bestehen beim Pflichtteil?

Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, kennt häufig weder den vollständigen Nachlass noch dessen tatsächlichen Wert. Das Gesetz sieht deshalb Auskunftsansprüche gegenüber dem Erben vor.

Der Pflichtteilsberechtigte kann insbesondere verlangen, über den Bestand des Nachlasses informiert zu werden. Dabei können auch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten von Bedeutung sein.

Je nach Sachverhalt kann außerdem die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangt werden. Bei Grundstücken, Unternehmensbeteiligungen oder anderen wertvollen Gegenständen kann darüber hinaus eine sachverständige Bewertung erforderlich sein.

Schenkungen und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Auch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können für die Höhe des Pflichtteils eine wichtige Rolle spielen.

Hat der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt, können neben dem eigentlichen Pflichtteilsanspruch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Dabei ist insbesondere zu prüfen:

  • wann die Schenkung erfolgt ist,
  • welchen Wert das verschenkte Vermögen hatte,
  • an wen die Schenkung vorgenommen wurde,
  • und in welchem Umfang die Schenkung bei der Berechnung noch zu berücksichtigen ist.

Gerade bei Immobilienübertragungen, Schenkungen an Ehegatten oder größeren Vermögensübertragungen innerhalb der Familie können sich schwierige rechtliche und wirtschaftliche Fragen ergeben.

Pflichtteil bei Immobilien im Nachlass

Besteht der Nachlass ganz oder überwiegend aus einer Immobilie, kann die Berechnung und Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen für alle Beteiligten besonders relevant sein.

Für den Pflichtteilsberechtigten stellt sich häufig die Frage, welcher Wert für die Immobilie anzusetzen ist. Für den Erben kann ein hoher Pflichtteilsanspruch dagegen zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen, wenn der Nachlass nur über wenig verfügbares Geld verfügt.

In solchen Fällen ist zu prüfen, wie der Immobilienwert zu ermitteln ist, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und ob eine außergerichtliche wirtschaftliche Lösung möglich ist.

Pflichtteil bereits bei der Nachfolgeplanung berücksichtigen

Das Pflichtteilsrecht sollte nicht erst nach dem Erbfall berücksichtigt werden. Auch bei der Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolge kann es eine entscheidende Rolle spielen.

Wer spätere Pflichtteilsansprüche vermeiden oder reduzieren möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Gestaltungsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen. In Betracht kommen beispielsweise:

  • lebzeitige Schenkungen und Vermögensübertragungen,
  • testamentarische Gestaltungen,
  • Regelungen im Zusammenhang mit Immobilien,
  • oder ein notarieller Pflichtteilsverzicht.

Dabei sollten neben den erbrechtlichen Auswirkungen auch mögliche steuerliche Folgen berücksichtigt werden.

Beratung bei Streit um den Pflichtteil

Streitigkeiten über den Pflichtteil entstehen häufig sowohl über die Höhe des Anspruchs als auch über die Erteilung von Auskünften, die Bewertung des Nachlasses oder frühere Schenkungen.

Ich berate und vertrete sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche als auch Erben, gegen die Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche erhoben werden.

Dabei prüfe ich insbesondere:

  • ob ein Pflichtteilsanspruch besteht,
  • wie hoch der Anspruch ist,
  • welche Auskünfte verlangt werden können,
  • ob Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen früherer Schenkungen bestehen,
  • wie Immobilien und andere Vermögenswerte zu bewerten sind,
  • und welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung bestehen.

Anwalt für Pflichtteil in Nürnberg

Als Anwalt für Pflichtteilsrecht in Nürnberg unterstütze ich Sie bei allen wesentlichen Fragen rund um Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung.

Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen sowie die Beratung und Vertretung von Erben bei der Abwehr oder Prüfung entsprechender Forderungen.

Auch bei der vorausschauenden Gestaltung der Vermögensnachfolge berate ich Sie zu den Auswirkungen des Pflichtteilsrechts und zu möglichen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten..