Pflichtteil – Ansprüche prüfen und durchsetzen
Wer durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, kann dennoch einen Pflichtteilsanspruch haben. Nach § 2303 BGB steht insbesondere Abkömmlingen des Erblassers grundsätzlich ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen