Pflichtteil – Ansprüche prüfen und durchsetzen

Wer durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, kann dennoch einen Pflichtteilsanspruch haben. Nach § 2303 BGB steht insbesondere Abkömmlingen des Erblassers grundsätzlich ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den oder die Erben. Für seine Berechnung muss zunächst festgestellt werden, welchen Wert der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls hatte. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren oder größeren Vermögenswerten kann die richtige Bewertung entscheidend sein.

Pflichtteilsberechtigte haben deshalb regelmäßig Ansprüche auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und können unter bestimmten Voraussetzungen die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sowie die Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände verlangen.

Schenkungen und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Auch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können für den Pflichtteil eine wichtige Rolle spielen. Hat der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt, können neben dem eigentlichen Pflichtteilsanspruch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, wann die Schenkung erfolgt ist, an wen sie vorgenommen wurde und in welchem Umfang sie bei der Berechnung noch berücksichtigt werden muss.

Bereits bei der Nachfolge- und Testamentsgestaltung sollte das Pflichtteilsrecht berücksichtigt werden. Wer Pflichtteilsansprüche möglichst vermeiden oder reduzieren möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Gestaltungsmöglichkeiten – etwa Schenkungen, Vermögensübertragungen oder ein notarieller Pflichtteilsverzicht – rechtlich sinnvoll sind und welche steuerlichen Folgen damit verbunden sein können.

Beratung bei Streit um den Pflichtteil

Beratungsbedarf entsteht häufig auch auf Seiten der Erben. Insbesondere wenn ein Nachlass überwiegend aus einer Immobilie besteht, kann ein hoher Pflichtteilsanspruch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. In solchen Fällen ist zu prüfen, wie der Anspruch korrekt berechnet wird, welche Auskünfte tatsächlich geschuldet sind und ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist.

Ich berate Sie sowohl bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen als auch bei der Abwehr beziehungsweise Prüfung entsprechender Forderungen und bei der vorausschauenden Gestaltung der Vermögensnachfolge.

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